Wir haben in unserer Praxis viele Jahrzehnte Kassenpatienten aufgenommen.
Mit zunehmender Spezialisierung auf alternativmedizinische Methoden wurde die Abrechenbarkeit solcher Methoden zunehmend eingeschränkt bzw. ganz aufgehoben. Da wir jedoch von den Möglichkeiten dieser Methoden überzeugt sind, haben wir uns entschlossen, diese auf privatärztlicher Basis weiter an zu bieten.
So ist es uns leider nicht möglich, ärztliche Leistungen auf der Basis von gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.
Eine Behandlung in unserer Praxis müssen wir Ihnen auf der Basis der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung stellen.
Findet sich in der GOÄ keine entsprechende Ziffer zur Abrechenbarkeit unserer Methoden, so nutzen wir das Hufelandverzeichnis der analog anzuwendenden Abrechnungsziffern.