Ich habe mich auf naturheilkundliche, alternativmedizinische Methoden spezialisiert. Diese Methoden sind in den meisten Fällen keine Kassenleistungen mehr. Da ich von den Möglichkeiten meiner Methoden überzeugt bin, biete ich diese ausschließlich auf privatärztlicher Basis an.

So ist es mir nicht möglich, ärztliche Leistungen auf der Basis der gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.

Eine Behandlung in meiner Praxis muss ich Ihnen auf der Basis der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung stellen.

Findet sich in der GOÄ keine entsprechende Ziffer zur Abrechenbarkeit meiner Methoden, so nutze ich das Hufelandverzeichnis der analog anzuwendenden Abrechnungsziffern.